Das Einwohneramt ist für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Aufenthaltsbedingungen, der Niederlassung und der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Einwohner der Gemeinde Val de Bagnes zuständig.
Das Amt für Bevölkerungsfragen steht Ihnen für folgende Fragen zur Verfügung:
- Benachrichtigung über die Ankunft in der Gemeinde
- Änderung der Anschrift in der Gemeinde
- Benachrichtigung über die Abreise aus der Gemeinde
- Bestellung eines Personalausweises
- Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis)
- Wohnsitzbescheinigungen, Abrechnungen, Aufenthalte, Lebensbescheinigungen, Kreditkarten usw.
- Verwaltung von Bürgerkarten
- Etc.
Anfragen zu Informationen über Einwohner des Val de Bagnes müssen gemäß dem LIPDA (Gesetz über Datenschutz und Archivierung) schriftlich (per Brief oder E-Mail) an das Bevölkerungsamt gerichtet werden.
Telefonisch werden keine Auskünfte zu den Registern erteilt.
Der Population Service erstellt auch Bevölkerungsstatistiken.
- Benachrichtigung über die Ankunft in der Gemeinde
- Änderung der Anschrift in der Gemeinde
- Benachrichtigung über die Abreise aus der Gemeinde
- Bestellung eines Personalausweises
- Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis)
- Wohnsitzbescheinigungen, Abrechnungen, Aufenthalte, Lebensbescheinigungen, Kreditkarten usw.
- Verwaltung von Bürgerkarten
- Etc.
Anfragen zu Informationen über Einwohner des Val de Bagnes müssen gemäß dem LIPDA (Gesetz über Datenschutz und Archivierung) schriftlich (per Brief oder E-Mail) an das Bevölkerungsamt gerichtet werden.
Telefonisch werden keine Auskünfte zu den Registern erteilt.
Der Population Service erstellt auch Bevölkerungsstatistiken.