Das Bevölkerungsamt deckt alle Aktivitäten ab, die sich auf die Bedingungen für den Aufenthalt, die Niederlassung und den Erhalt von Arbeitsgenehmigungen der Einwohner der Gemeinde Val de Bagnes beziehen.
Das Bevölkerungsamt steht Ihnen bei folgenden Fragen zur Verfügung:
- An- und Abmeldung in der Gemeinde
- Änderung der Adresse in der Gemeinde
- Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis)
- Wohnsitzbescheinigungen, Niederlassungsbescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Scheckkarten, Personalausweise, etc.
Anfragen nach Informationen über Einwohner von Val de Bagnes müssen gemäß LIPDA (Loi sur la Protection des Données et Archivages) schriftlich (per Post oder E-Mail) an das Bevölkerungsamt gerichtet und begründet werden.
Telefonisch werden keine Auskünfte zu den Registern erteilt.
Das Bevölkerungsamt erstellt auch die Bevölkerungsstatistik.
- An- und Abmeldung in der Gemeinde
- Änderung der Adresse in der Gemeinde
- Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis)
- Wohnsitzbescheinigungen, Niederlassungsbescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Scheckkarten, Personalausweise, etc.
Anfragen nach Informationen über Einwohner von Val de Bagnes müssen gemäß LIPDA (Loi sur la Protection des Données et Archivages) schriftlich (per Post oder E-Mail) an das Bevölkerungsamt gerichtet und begründet werden.
Telefonisch werden keine Auskünfte zu den Registern erteilt.
Das Bevölkerungsamt erstellt auch die Bevölkerungsstatistik.